购票与服务

您可以经由下列方式订购德累斯顿国家管弦乐团节目票券:网路、电话、传真订票或者到我们的剧院广场售票服务中心 Schinkelwache,向我们的工作人员直接购票。

电话

服务电话:+49-351-4911 705
星期一至星期五 10:00 – 18:00
星期六/日 10:00 – 13:00

年度套票电话咨询

咨询专线:+49-351-4911 706
星期一至星期五 10:00 – 18:00

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您随时可以经由传真或电子邮件订购票券
订票传真专线:+49-0351-4911 700
订票电子邮件信箱: bestellung©semperoper´de 或 anrecht©semperoper´de

售票服务中心,日间/晚间售票处

您可以到我们剧院广场的售票服务中心Schinkelwache,我们的工作人员将会为您解答关于购票、年度套票以及预订票券等问题。
服务时间:
星期一至星期五 10:00 – 18:00
星期六/日或假日10:00 – 13:00 (仅日间售票处)
如有更动请查阅月节目表

折扣优待票

80 %以上重度残障人士凭证明可购50 %折扣优待票,重度残障陪伴者亦可凭证明获得相同折扣。票价从11欧元起始可购此优待票,并恕不接受购票后折扣补办理。

学生优待票

除了在晚间举行的交响音乐会外,在节目演出前一个月的十五日起,二十七岁以下学生可凭学生证购买限量学生优待票,每张票价为十欧元。此外学生以及《Kult-Tour-Card》的拥有者可以凭证在节目开演前三十分钟在晚间售票处(Abendkasse)以十欧元价格购买当日节目之剩余票券。客场巡回演出、非主办或特别节目除外。

付款方式

您可以使用信用卡(Visa, Mastercard, American Express, Eurocard, JCB)付款,在给予信用卡号码、安全密码、到期日以及信用卡使用者的姓名、地址、电话后便可完成付款。

请注意德累斯顿萨克森国家歌剧院2010/2011演出季的一般商业条款,您可以在售票服务中心 Schinkelwache 或是在官方网站 www.staatskapelle-dresden.de 获得相关资讯。

 

于塞帕歌剧院观赏音乐会

音乐会导览
在每场音乐会开演前45分钟我们的音乐会节目艺术制作将会在歌剧院地下室餐厅为观众做音乐会节目导览,此导览为免费入场。

节目单
您可以在歌剧院内跟我们的服务人员购买节目单

歌剧院杂志专刊《semper!》
透过订阅我们的杂志专刊《semper!》可以把所有关于萨克森国家歌剧院与德累斯顿国家管弦乐团的资讯带回家!

联系资讯
Sächsische Staatsoper Dresden
Poststelle
Theaterplatz 2, 01067 Dresden
poststelle©semperoper´de

一般商业条款

1. Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden: »AGB«) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Sächsischen Staatsoper Dresden und ihren Besuchern. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dem Abschluss eines Abonnements oder dem Zutritt zu einer Veranstaltung der Sächsischen Staatsoper Dresden gelten diese AGB als vereinbart.
1.2 Diese AGB gelten auch für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Sächsischen Staatsoper Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen der Sächsischen Staatsoper Dresden mit anderen Partnern.
1.3 Für Abonnenten gelten ergänzend die Abonnementsbedingungen.
2. Öffnungszeiten
2.1 Die Opernkassen sind zu den gesondert veröffentlichten Zeiten geöffnet.
2.2 Die Spielstätte Semperoper und die Abendkasse werden in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Die Spielstätte Semper 2 und die Abendkasse werden 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.
3. Eintrittspreise
3.1 Für die Veranstaltungen der Sächsischen Staatsoper Dresden gelten je nach Art und Ort der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Für ausgewählte Veranstaltungen (z. B.Gastspiele, Festspiele, Premieren, Sonderkonzerte, Sonderveranstaltungen,
besondere Besetzungen) können besondere Preise gelten.
3.2 Die aktuellen Eintritts- und Abonnementspreise sowie die Eintrittspreise für Sonderaktionen können den Veröffentlichungen der Sächsischen Staatsoper Dresden und den Aushängen an den Opernkassen entnommen werden.
3.3 Die Programmhefte, Textbücher, Theatergläser sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
3.4 Schwer behinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens achtzig von Hundert erhalten gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises für eine Karte eine Ermäßigung. Ist gemäß dem Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson erforderlich, erhält diese ebenfalls eine Ermäßigung. Schüler und Studenten können gegen Vorlage eines aktuell gültigen Schüler- bzw.Studentenausweises ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn je nach Verfügbarkeit ermäßigte Restkarten an der Abendkasse erhalten.
3.5 Ermäßigungen werden für Eintrittskarten ab einem Eintrittspreis von 12,00 € für die Preisgruppen 1 bis 5 gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Berechtigungsnachweis gültig und nicht übertragbar. Auf erworbene Eintrittskarten kann nachträglich eine Ermäßigung nicht gewährt werden.
3.6 Die Sächsische Staatsoper Dresden haftet nicht für Preise, die von Dritten für Eintrittskarten der Sächsischen Staatsoper Dresden erhoben werden.
4. Vorverkauf
4.1 Der Vorverkauf von Eintrittskarten erfolgt durch den Besucherdienst der Sächsischen Staatsoper Dresden in der Regel für eine Spielzeit im Voraus. Änderungen des Spielplans, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z. B. Presse, Online-Medien) übernimmt die Sächsische Staatsoper Dresden keine Gewähr. Die Sächsische Staatsoper Dresden behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, zu begrenzen.
4.2 Auf eine fernmündliche, schriftliche oder E-Mail-Bestellung unterbreitet die Sächsische Staatsoper Dresden schriftlich oder per E-Mail ein befristetes Angebot, aus dem Veranstaltungstag, Titel des Werkes, Platzgruppe, Plätze und Preise ersichtlich sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Karten wird das Angebot angenommen. Geschieht das nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, kann die Sächsische Staatsoper Dresden über die angebotenen Karten und Plätze anderweitig frei verfügen.
4.3 Bezahlte Eintrittskarten werden auf Wunsch bis 10 Tage vor der Veranstaltung auf Gefahr des Bestellers auf dem einfachen Postweg versandt. Eine Zustellung durch Kurier ist auf Kosten und Gefahr des Bestellers möglich. Ansonsten liegen bezahlte Eintrittskarten an der Abendkasse zur Abholung bereit. Nicht abgeholte Eintrittskarten verfallen ersatzlos.
4.4 Vorbestellte, aber noch nicht bezahlte Eintrittskarten sollen bis einen Tag vor der Veranstaltung in der
Vorverkaufskasse, spätestens aber bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abgeholt und bezahlt werden. Danach kann die Sächsische Staatsoper Dresden über vorbestellte, aber nicht bezahlte Eintrittskarten anderweitig frei verfügen.
5. Gutscheine
Für Veranstaltungen der Sächsischen Staatsoper Dresden können Geschenkgutscheine erworben werden.
Diese Gutscheine gelten drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung. Gegen Vorlage eines Gutscheins können
beim Besucherdienst Eintrittskarten erworben werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen oder Plätze besteht nicht. Gutscheine können nicht – auch nicht teilweise – ausgezahlt werden.
6. Internetverkauf
Der Internetverkauf von Eintrittskarten wird durch selbständige Dienstleistungsunternehmen zu deren
Geschäftsbedingungen abgewickelt. Für den Besuch derSächsischen Staatsoper Dresden gelten auch in diesem Fall diese AGB. Über das Internet erworbene Karten können von der Sächsischen Staatsoper Dresden nicht zurückgenommen werden.
7. Print-at-Home Service
7.1 Das Print-at-Home Ticket erhält der Besucher in elektronischer Form. Das Print-at-Home Ticket ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem weißen DIN-A-4-Papier ausgedruckt wird. Von jedem Print-at-Home Ticket darf nur ein Exemplar gedruckt werden. Es ist untersagt, das Print-at-Home Ticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Das Print-at-Home Ticket wird beim Einlass von einem Barcode-Leser identifiziert, geprüft und entwertet. Der Barcode muss gut lesbar sein und ist nur einmal verwendbar. Die Sächsische Staatsoper Dresden ist berechtigt, Inhabern eines Print-at-Home Tickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung
und weiteren Veranstaltungen der Sächsischen Staatsoper Dresden zu untersagen.
7.2 Für Print-at-Home Gutscheine gelten die Bestimmungen im Abschnitt 7.1 zum Print-at-Home Ticket entsprechend. Print-at-Home Gutscheine sind ab dem Tag der Ausstellung drei Jahre gültig. Im Übrigen gelten für Print-at-Home Gutscheine die Bestimmungen im Abschnitt 5. dieser AGB entsprechend.
8. Weiterverkauf von Eintrittskarten
8.1 Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten zur Sächsischen Staatsoper Dresden ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zum gewerblichen Weiterverkauf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Sächsischen Staatsoper Dresden untersagt.
8.2 Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten für die Sächsische Staatsoper Dresden durch Besucher oder Dritte in den Räumen oder unmittelbar vor der Sächsischen Staatsoper Dresden ist strikt untersagt. Die Sächsische Staatsoper Dresden behält sich vor, Personen, die diesem Verbot zuwider Eintrittskarten anbieten, nachfragen, verkaufen oder erwerben, von dem Besuch von Veranstaltungen der Sächsischen Staatsoper Dresden im Einzelfall oder generell auszuschließen.
8.3 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Abschnitte 8.1 oder 8.2 fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des auf der Eintrittskarte abgedruckten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden durch die Sächsische Staatsoper Dresden bleibt vorbehalten.
9. Einlass zu Veranstaltungen
9.1 Einlass zu Veranstaltungen der Sächsischen Staatsoper Dresden wird nur gegen Vorlage gültiger Original-Eintrittskarten gewährt. Bei ermäßigten Karten ist die Ermäßigungsberechtigung auf Verlangen des Einlasspersonals nachzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der Abendkasse nachzuentrichten.
9.2 Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf erst zu einem von der Opernleitung festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie der einzunehmenden Sitzplätze
ist hierbei Folge zu leisten. Je nach Veranstaltung ist ein verspäteter Einlass erst zur Pause oder gar nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Beginn einer Veranstaltung vorverlegt wurde.
9.3 Jede Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der angegebenen Veranstaltung auf dem in der Eintrittskarte angegebenen Platz. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals eingenommen werden. Die Sächsische Staatsoper Dresden ist berechtigt, Besuchern im Einzelfall andere Plätze der gleichen oder einer besseren Platzgruppe zuzuweisen.
9.4 Es ist aus Sicherheitsgründen strikt verboten, auf Treppen, Simsen oder Balustraden Platz zu nehmen. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, auf den Rangbrüstungen zu sitzen, sich über die Brüstungen zu lehnen oder Gegenstände (z. B. Handtaschen) auf den Brüstungen abzulegen.
9.5 Rollstuhlfahrern stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer werden gebeten, ihren Bedarf rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Veranstaltung – möglichst schon beim Kartenerwerb – dem Besucherdienst der Sächsischen Staatsoper Dresden mitzuteilen.
10. Übertitel
Übertitel sind nicht Bestandteil des Kartenpreises. Sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird
oder die Übertitel von einigen Plätzen nicht oder nur eingeschränkt gelesen werden können, besteht daher
kein Anspruch auf Kartenrückgabe oder Preisermäßigung.
11. Vorzeitiger Abbruch von Veranstaltungen
11.1 Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.
11.2 Der Erstattungsanspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen gegen Rückgabe der Eintrittskarten an den Besucherdienst der Sächsischen Staatsoper Dresden geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kartenpreis. Weitere Aufwendungen wie Hotel- und Reisekosten werden nicht ersetzt.
12. Rückgabe von Eintrittskarten, Änderungen oder Ausfall einer Veranstaltung
12.1 Verkaufte Eintrittskarten können durch die Sächsische Staatsoper Dresden grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
12.2 Besetzungsänderungen oder sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
12.3 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk aufgeführt, können Eintrittskarten bis zum Beginn dieser Veranstaltung gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere können Hotel- und Reisekosten nicht erstattet werden
12.4 Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die Eintrittskarten dem Besucherdienst innerhalb von 30 Tagen ab dem Veranstaltungstermin zurückgegeben werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere können Hotel- und Reisekosten nicht erstattet werden.
12.5 Nimmt die Sächsische Staatsoper Dresden bereits verkaufte Eintrittskarten in Kommission, so geschieht das ohne rechtliche Verpflichtung. Namentlich ist die Sächsische Staatsoper Dresden nicht verpflichtet, solche Eintrittskarten vorrangig zum Verkauf anzubieten. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Kommissionsgebühr beträgt 10 % des Kartenpreises, mindestens 6,00 € je Eintrittskarte.
13. Verlust von Eintrittskarten
13.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Die Sächsische Staatsoper Dresden ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
13.2 Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern die Original-Karte und eine Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Original-Karte den Vorrang vor dem Inhaber der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
14. Garderobe
14.1 Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und vergleichbare sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben.
14.2 Gegen Vorlage der Garderobenmarke händigt das Servicepersonal die Garderobenstücke ohne Prüfung der sachlichen Berechtigung aus. Bei Verlust der Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur gegen Nachweis der Empfangsberechtigung oder dann ausgehändigt werden, wenn diese nach Rückgabe aller Garderobenstücke noch verfügbar sind. Die Sächsische Staatsoper Dresden ist in solchen Fällen berechtigt, vor der Aushändigung die personenbezogenen Daten zu erfassen.
14.3 Vertauschte, beschädigte oder Abhanden gekommene Garderobenstücke sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust einer Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
14.4 Mit der Übernahme der Garderobenstücke übernimmt die Sächsische Staatsoper Dresden die Haftung für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Servicepersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die Haftung beschränkt sich auf den nachgewiesenen Zeitwert der hinterlegten Gegenstände und einen Höchstwert von 250,00 € je Garderobenmarke. Ausgenommen von der Haftung sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen sowie Schmuck und elektronische Geräte. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung solcher Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
15. Fundsachen
15.1 Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Sächsischen Staatsoper Dresden gefunden werden, sind beim Einlass- oder Servicepersonal abzugeben.
15.2 Es wird empfohlen, den Verlust von Gegenständen in den Räumen der Sächsischen Staatsoper dem Einlass oder Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro gegeben.
16. Bild- und Tonaufnahmen
16.1 Jegliche Ton- und/oder Bildaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche der Sächsischen Staatsoper Dresden und der mitwirkenden Künstler aus.
16.2 Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten der Sächsischen Staatsoper Dresden ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.
16.3 Bei Verstoß gegen die Regelungen in Abschnitt 16.1 oder 16.2 ist das Personal der Sächsischen Staatsoper Dresden berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.
16.4 Die Sächsische Staatsoper Dresden ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hin-weis aufzuzeichnen und zu veröffentlichen.
17. Mobiltelefone, Speisen und Getränke, Rauchverbot
17.1 Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum strikt außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist die Sächsische Staatsoper Dresden bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu ver-langen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
17.2 Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
17.3 Das Rauchen in den Räumen der Sächsischen Staatsoper Dresden ist nicht gestattet.
18. Hausrecht
18.1 Das Hausrecht in der Sächsischen Staatsoper Dresden obliegt der Intendanz sowie der kaufmännischen Geschäftsführung. Bei Veranstaltungen wird das Hausrecht durch das Einlasspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals der Sächsischen Staatsoper Dresden ist unbedingt Folge zu leisten.
18.2 Besteht Anlass zu der Annahme, dass Besucher eine Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen, kann diesen der Zutritt zu den Räumen der Sächsischen Staatsoper Dresden verweigert werden. Besucher können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die gegen Anweisungen des Personals oder gegen diese AGB verstoßen haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgelds oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.
18.3 Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen, Tieren und dergleichen in die Sächsische Staatsoper Dresden ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.
19. Datenschutz
19.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
19.2 Die Sächsische Staatsoper Dresden ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung oder den Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu verwerten.
20. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen der Sächsischen Staatsoper Dresden erleidet, haften die Sächsische Staatsoper Dresden sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
21. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Auf Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, ist für beide Teile Dresden.
22. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.03.2011 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Spielzeit 2010/2011 außer Kraft.


Dresden, 1. März 2011


Wolfgang Rothe
Kaufmännischer Geschäftsführer
Sächsische Staatsoper Dresden